Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  1. Bitte buchen Sie einen Termin für eine Telefon-Sprechstunde.
  2. Melden Sie sich zum gebuchten Termin telefonisch über unsere Telefon-AU-Hotline. Die Telefonnummer erhalten Sie per E-Mail und ist nur für die Telefon-Sprechstunde freigeschaltet.
  3. Gegebenenfalls ist je nach Beschwerdebild eine persönliche Vorstellung in der Praxis nötig. Akut-Sprechstundentermine finden Sie in unserem Online-Terminkalender.
  4. Bitte denken Sie daran, dass einmal pro Quartal die Vorlage Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erforderlich ist.

Bei leichten grippalen Infekten kann eine telefonische Krankschreibung erfolgen, wenn Sie bereits in unserer Praxis bekannt sind.

Eine Verlängerung der Krankschreibung ist telefonisch nicht möglich.

Versicherte können bei leichten Erkrankungen bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden. Im Rahmen der Telefon-Sprechstunde stellen Ärztinnen und Ärzte Fragen zu Ihren Beschwerden und entscheiden anschließend, ob eine telefonische Krankschreibung möglich ist oder eine Untersuchung in der Praxis notwendig wird.

Quelle: Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/telefonische-krankschreibung-1800026) – Stand 01.01.2026

Dr. Schneider Assistent
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