Bitte buchen Sie einen Termin für eine telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Telefon-AU).
Bitte melden Sie sich zum gebuchten Termin telefonisch bei uns unter Tel.: 0221 - 85 18 28.
Nur so ist es uns erlaubt die Bescheinigung auszustellen, andernfalls kann ihre Anfrage nicht bearbeitet werden.Ggfs ist je nach Beschwerdebild eine persönliche Vorstellung in der Praxis nötig.
Wir bieten Akut-Sprechstundentermine in unserem Online-Terminkalender an.Zur Zeit ist die einmalige Vorlage der elektronische Gesundheitskarte (eGK) Ihrer Krankenversicherung im Quartal erforderlich.
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Bitte melden Sie sich zum gebuchten Termin telefonisch bei uns unter Tel.: 0221 - 85 18 28.
Nur so ist es uns erlaubt die Bescheinigung auszustellen, andernfalls kann ihre Anfrage nicht bearbeitet werden.Ggfs ist je nach Beschwerdebild eine persönliche Vorstellung in der Praxis nötig.
Wir bieten Akut-Sprechstundentermine in unserem Online-Terminkalender an.Zur Zeit ist die einmalige Vorlage der elektronische Gesundheitskarte (eGK) Ihrer Krankenversicherung im Quartal erforderlich.
Bei Erkrankungen wie bei leichten grippalen Infekten ist es möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Voraussetzung ist, dass man in der Praxis bekannt ist. Eine Krankschreibung kann nicht telefonisch verlängert werden. Versicherte, die aufgrund einer leichten Erkrankung arbeitsunfähig sind, können bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden. Ärztinnen und Ärzte stellen hierfür am Telefon Fragen zu den Beschwerden. Sie entscheiden dann, ob die Krankschreibung telefonisch erfolgen kann oder doch eine Untersuchung in der Praxis nötig ist.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/telefonische-krankschreibung-1800026
Bei Erkrankungen wie bei leichten grippalen Infekten ist es möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Voraussetzung ist, dass man in der Praxis bekannt ist. Eine Krankschreibung kann nicht telefonisch verlängert werden. Versicherte, die aufgrund einer leichten Erkrankung arbeitsunfähig sind, können bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden. Ärztinnen und Ärzte stellen hierfür am Telefon Fragen zu den Beschwerden. Sie entscheiden dann, ob die Krankschreibung telefonisch erfolgen kann oder doch eine Untersuchung in der Praxis nötig ist.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/telefonische-krankschreibung-1800026