* Akupunktur kann auf Grund der aktuellen Vereinbarungen der gesetzlichen Krankenkassen nur für private Krankenkassen und Selbstzahler angeboten werden.
* Akupunktur kann auf Grund der aktuellen Vereinbarungen der gesetzlichen Krankenkassen nur für private Krankenkassen und Selbstzahler angeboten werden.
Zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte einmalig Anspruch auf einen Gesundheits-Check-Up.
Ab dem Alter von 35 kann diese Untersuchung alle drei Jahre in Anspruch genommen werden.
Beispielhaftes Checkup (ggfs zum Teil Selbstzahlerleistungen):
GKV-Patienten zwischen dem 18. - 35. Lebensjahr (einmalig): Anamnese, körperliche Untersuchung, ggfs Blutuntersuchung, Beratung
GKV-Patienten ab dem 35. Lebensjahr (alle 3 Jahre) und bei Privatpatienten (jedes Jahr): Anamnese, körperliche Untersuchung, Urin- und Blutuntersuchung, Beratung, ggfs Hautkrebs-Screening, ggfs. Hepatitis-B und -C-Screening, ggfs weitere Untersuchungen (in unserer Praxis sind unter anderem Ultraschalluntersuchungen der Bauchorgane, Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse, Hormonbestimmungen etc möglich)
Zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte einmalig Anspruch auf einen Gesundheits-Check-Up.
Ab dem Alter von 35 kann diese Untersuchung alle drei Jahre in Anspruch genommen werden.
Beispielhaftes Checkup (ggfs zum Teil Selbstzahlerleistungen):
GKV-Patienten zwischen dem 18. - 35. Lebensjahr (einmalig): Anamnese, körperliche Untersuchung, ggfs Blutuntersuchung, Beratung
GKV-Patienten ab dem 35. Lebensjahr (alle 3 Jahre) und bei Privatpatienten (jedes Jahr): Anamnese, körperliche Untersuchung, Urin- und Blutuntersuchung, Beratung, ggfs Hautkrebs-Screening, ggfs. Hepatitis-B und -C-Screening, ggfs weitere Untersuchungen (in unserer Praxis sind unter anderem Ultraschalluntersuchungen der Bauchorgane, Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse, Hormonbestimmungen etc möglich)
Gerne stellen wir Ihnen Ihr individuelles Check-Up- oder Blutanalyse-Paket bei einem persönlichen Gespräch in unserer Praxis zusammen.
* zum Teil Selbstzahlerleistungen
Gerne stellen wir Ihnen Ihr individuelles Check-Up- oder Blutanalyse-Paket bei einem persönlichen Gespräch in unserer Praxis zusammen.
* zum Teil Selbstzahlerleistungen
Standardimpfungen (für alle Altersgruppen)
Zusätzliche empfohlene Impfungen ab 60 Jahren
Zusätzliche empfohlene Impfung ab 75 Jahren
Reise- und Indikationsimpfungen
Wir bieten vollumfängliche Beratungen hinsichtlich präventiver Reisemedizin sowie einer Beratung über Impfungen und Risiken.
Je nach Gesundheitsstatus und Reiseziel empfehlen wir Ihnen einen Gesundheits-Check vor Reisebeginn.
Denken Sie, dass je nach Reiseziel und Impfempfehlungen, das "Impf-Programm" 4-6 Wochen dauern kann - melden Sie sich frühzeitig zum "Impf-Check".
* zum Teil Selbstzahlerleistungen
Wir bieten vollumfängliche Beratungen hinsichtlich präventiver Reisemedizin sowie einer Beratung über Impfungen und Risiken. Je nach Gesundheitsstatus und Reiseziel empfehlen wir Ihnen einen Gesundheits-Check vor Reisebeginn. Denken Sie, dass je nach Reiseziel und Impfempfehlungen, das "Impf-Programm" 4-6 Wochen dauern kann - melden Sie sich frühzeitig zum "Impf-Check".
* zum Teil Selbstzahlerleistungen
Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für ausgewählte chronische Erkrankungen. Sie beinhalten eine kontinuierliche, qualitätsgesicherte und strukturierte Versorgung auf evidenzbasierter Grundlage. [...]
Das Besondere: Ein Arzt / Eine Ärztin koordiniert innerhalb eines Behandlungsfalls verschiedene Versorgungsmodule wie Prävention, Diagnostik und Therapie. Dadurch soll die therapeutische Belastung für die Patienten möglichst gering gehalten und sein Gesundheitszustand verbessert werden.
Die Teilnahme von Ärzten und Patienten ist freiwillig und kann unter Einhaltung einer Frist jederzeit gekündigt werden. Voraussetzungen für die Teilnahme des Patienten: Es muss eine für das jeweilige DMP gesicherte ICD-10 Diagnose vorliegen. Darüber hinaus sollten die Patienten von der Therapie profitieren und aktiv an der Umsetzung der Therapieziele mitwirken.
Quelle: https://www.kvno.de/praxis/recht-vertraege/vertraege/dmp
Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für ausgewählte chronische Erkrankungen. Sie beinhalten eine kontinuierliche, qualitätsgesicherte und strukturierte Versorgung auf evidenzbasierter Grundlage. [...]
Das Besondere: Ein Arzt / Eine Ärztin koordiniert innerhalb eines Behandlungsfalls verschiedene Versorgungsmodule wie Prävention, Diagnostik und Therapie. Dadurch soll die therapeutische Belastung für die Patienten möglichst gering gehalten und sein Gesundheitszustand verbessert werden.
Die Teilnahme von Ärzten und Patienten ist freiwillig und kann unter Einhaltung einer Frist jederzeit gekündigt werden. Voraussetzungen für die Teilnahme des Patienten: Es muss eine für das jeweilige DMP gesicherte ICD-10 Diagnose vorliegen. Darüber hinaus sollten die Patienten von der Therapie profitieren und aktiv an der Umsetzung der Therapieziele mitwirken.
Quelle: https://www.kvno.de/praxis/recht-vertraege/vertraege/dmp
Die Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) zur Diagnostik der akuten und chronischen Herzinsuffizienz aus dem Jahr 2021 differenziert zwischen einem hämodynamischen, invasiven Telemonitoring mittels eines implantierten Systems zur Überwachung des Lungenarteriendrucks (PA-Drucks) und einem nicht invasiven Telemonitoring mit externen Messgeräten.
Einschlusskriterien für Patient*innen zur Teilnahme am Telemonitoring bei Herzinsuffizienz gemäß G-BA Beschluss:
▪ Es liegt eine Herzinsuffizienz nach NYHA-II- oder NYHA-III-Stadium mit einer Ejektionsfraktion (LVEF) <40% vor.
▪ Der Patient / Die Patientin ist Träger / Trägerin eines implantierten Aggregates (ICD, CRT-P oder CRT-D) oder ist im zurückliegenden Jahr wegen einer kardialen Dekompensation stationär behandelt worden.
▪ Die Herzinsuffizienz wird leitliniengerecht behandelt.
▪ Es sind keine Faktoren erkennbar, die eine Übertragung der Monitoringdaten verhindern oder gefährden oder die das Selbstmanagement des Patienten / der Patientin behindern würden.
Quelle: Dtsch Med Wochenschr 2023; 148: 767–773
Die Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) zur Diagnostik der akuten und chronischen Herzinsuffizienz aus dem Jahr 2021 differenziert zwischen einem hämodynamischen, invasiven Telemonitoring mittels eines implantierten Systems zur Überwachung des Lungenarteriendrucks (PA-Drucks) und einem nicht invasiven Telemonitoring mit externen Messgeräten.
Einschlusskriterien für Patient*innen zur Teilnahme am Telemonitoring bei Herzinsuffizienz gemäß G-BA Beschluss:
▪ Es liegt eine Herzinsuffizienz nach NYHA-II- oder NYHA-III-Stadium mit einer Ejektionsfraktion (LVEF) <40% vor.
▪ Der Patient / Die Patientin ist Träger / Trägerin eines implantierten Aggregates (ICD, CRT-P oder CRT-D) oder ist im zurückliegenden Jahr wegen einer kardialen Dekompensation stationär behandelt worden.
▪ Die Herzinsuffizienz wird leitliniengerecht behandelt.
▪ Es sind keine Faktoren erkennbar, die eine Übertragung der Monitoringdaten verhindern oder gefährden oder die das Selbstmanagement des Patienten / der Patientin behindern würden.
Quelle: Dtsch Med Wochenschr 2023; 148: 767–773
Das Hausarztprogramm (Hausarztzentrierte Versorgung = HZV) ermöglicht Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin erster Ansprechpartner und Koordinator in allen Gesundheitsfragen zu werden. Das Hausarztprogramm wurde eingeführt, um Ihnen eine bessere und umfassendere medizinische Versorgung anzubieten. Wenn Sie sich für das Hausarztprogramm entscheiden, kann dieser bei Bedarf die Koordination zwischen den Facharztbereichen, Praxen und Kliniken übernehmen. Sie entscheiden sich bei Beschwerden zuerst den Hausarzt / die Hausärztin aufzusuchen.
Wir führen demnächst für Sie die freiwillige Teilnahme von Hausarztprogrammen ein.
Das Hausarztprogramm (Hausarztzentrierte Versorgung = HZV) ermöglicht Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin erster Ansprechpartner und Koordinator in allen Gesundheitsfragen zu werden. Das Hausarztprogramm wurde eingeführt, um Ihnen eine bessere und umfassendere medizinische Versorgung anzubieten. Wenn Sie sich für das Hausarztprogramm entscheiden, kann dieser bei Bedarf die Koordination zwischen den Facharztbereichen, Praxen und Kliniken übernehmen. Sie entscheiden sich bei Beschwerden zuerst den Hausarzt / die Hausärztin aufzusuchen.
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