Zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte einmalig Anspruch auf einen Gesundheits-Check-Up.
Ab dem Alter von 35 kann diese Untersuchung alle drei Jahre in Anspruch genommen werden.
Beispielhaftes Checkup (ggfs zum Teil Selbstzahlerleistungen)
GKV-Patienten zwischen dem 18. - 35. Lebensjahr (einmalig): Anamnese, körperliche Untersuchung, ggfs Blutuntersuchung, Beratung
GKV-Patienten ab dem 35. Lebensjahr (alle 3 Jahre) und bei Privatpatienten (jedes Jahr): Anamnese, körperliche Untersuchung, Urin- und Blutuntersuchung, Beratung, ggfs Hautkrebs-Screening, ggfs. Hepatitis-B und -C-Screening, ggfs weitere Untersuchungen (in unserer Praxis sind unter anderem Ultraschalluntersuchungen der Bauchorgane, Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse, Hormonbestimmungen etc möglich)
Zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte einmalig Anspruch auf einen Gesundheits-Check-Up.
Ab dem Alter von 35 kann diese Untersuchung alle drei Jahre in Anspruch genommen werden.
Beispielhaftes Checkup (ggfs zum Teil Selbstzahlerleistungen)
GKV-Patienten zwischen dem 18. - 35. Lebensjahr (einmalig): Anamnese, körperliche Untersuchung, ggfs Blutuntersuchung, Beratung
GKV-Patienten ab dem 35. Lebensjahr (alle 3 Jahre) und bei Privatpatienten (jedes Jahr): Anamnese, körperliche Untersuchung, Urin- und Blutuntersuchung, Beratung, ggfs Hautkrebs-Screening, ggfs. Hepatitis-B und -C-Screening, ggfs weitere Untersuchungen (in unserer Praxis sind unter anderem Ultraschalluntersuchungen der Bauchorgane, Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse, Hormonbestimmungen etc möglich)
Gerne stellen wir Ihnen Ihr individuelles Check-Up-Paket bei einem persönlichen Gespräch in unserer Praxis zusammen.
* zum Teil Selbstzahlerleistungen