Kardiovaskuläre Telemedizin

Kardiovaskuläre Telemedizin

Die Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) zur Diagnostik der akuten und chronischen Herzinsuffizienz aus dem Jahr 2021 differenziert zwischen einem hämodynamischen, invasiven Telemonitoring mittels eines implantierten Systems zur Überwachung des Lungenarteriendrucks (PA-Drucks) und einem nicht invasiven Telemonitoring mit externen Messgeräten.

Einschlusskriterien für Patient*innen zur Teilnahme am Telemonitoring bei Herzinsuffizienz gemäß G-BA Beschluss:

▪ Es liegt eine Herzinsuffizienz nach NYHA-II- oder NYHA-III-Stadium mit einer Ejektionsfraktion (LVEF) <40% vor.

▪ Der Patient ist Träger eines implantierten Aggregates (ICD, CRT-P oder CRT-D) oder ist im zurückliegenden Jahr wegen einer kardialen Dekompensation stationär behandelt worden.

▪ Die Herzinsuffizienz wird leitliniengerecht behandelt.

▪ Es sind keine Faktoren erkennbar, die eine Übertragung der Monitoringdaten verhindern oder gefährden oder die das Selbstmanagement des Patienten behindern würden.

Quelle: Dtsch Med Wochenschr 2023; 148: 767–773

Die Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) zur Diagnostik der akuten und chronischen Herzinsuffizienz aus dem Jahr 2021 differenziert zwischen einem hämodynamischen, invasiven Telemonitoring mittels eines implantierten Systems zur Überwachung des Lungenarteriendrucks (PA-Drucks) und einem nicht invasiven Telemonitoring mit externen Messgeräten.

Einschlusskriterien für Patient*innen zur Teilnahme am Telemonitoring bei Herzinsuffizienz gemäß G-BA Beschluss:

▪ Es liegt eine Herzinsuffizienz nach NYHA-II- oder NYHA-III-Stadium mit einer Ejektionsfraktion (LVEF) <40% vor.

▪ Der Patient ist Träger eines implantierten Aggregates (ICD, CRT-P oder CRT-D) oder ist im zurückliegenden Jahr wegen einer kardialen Dekompensation stationär behandelt worden.

▪ Die Herzinsuffizienz wird leitliniengerecht behandelt.

▪ Es sind keine Faktoren erkennbar, die eine Übertragung der Monitoringdaten verhindern oder gefährden oder die das Selbstmanagement des Patienten behindern würden.

Quelle: Dtsch Med Wochenschr 2023; 148: 767–773

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